Carport-Bau

Ein Carport ist ein Unterstand für Pkw in der Nähe des Hauses. Er dient dem Schutz der Fahrzeuge vor Witterungseinflüssen. Im Gegensatz zur Garage ist ein Carport nicht rundum geschlossen; er hat immer eine offene Einfahrt, andere Seiten können offen oder geschlossen sein.

Ein Carport besteht aus einer Ständerkonstruktion und wird meistens in Holzbauweise mit Dachaufbau errichtet. Das Dach ist i.d.R. ein Flachdach, andere Dachtypen sind möglich. Es werden auch Carports mit integriertem Photovoltaikdach angeboten, das erfordert besondere baustatische Berechnungen und ggf. auch Baugenehmigungen.

Vor dem Bau eines geplanten Carports muss kein Bauantrag gestellt oder eine Baufreistellungsanzeige eingereicht werden. Allerdings bedeutet diese Verfahrensfreiheit nicht, dass der Bauherr bauen darf, wie es ihm beliebt. Es sind bauordnungs- und planungsrechtliche Richtlinien sowie das materielle Baurecht einzuhalten. Auch das Nachbarschaftsrechts muss beachtet werden.

Nach der Landesbauordnung für Schleswig-Holstein wird für die Errichtung eines Carports unter folgenden Voraussetzungen keine Baugenehmigung oder Genehmigungsfreistellung benötigt: Es muss sich um einen notwendigen Carport handeln. Der Abstand zu angrenzenden Grundstücken muss mindestens 3 m betragen. Die Seitenwände sind nicht länger als 9 m, bei einem Abstand unter 3 m zur Grundstücksgrenze reduziert sich die Länge auf 6 m. Die maximale Wandhöhe beträgt 2,75 m, die maximale Dachneigung 45 Grad. Zudem muss der Carportbau dem Bebauungsplan entsprechen und darf nicht seinen Festsetzungen widersprechen.

 

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