Energetische Gebäudesanierung

Die Energetische Gebäudesanierung oder thermische Gebäudesanierung bezeichnet in der Regel Änderungen an bestehenden Gebäuden mit dem Ziel, den Energieverbrauch für Heizung, Warmwasser und Lüftung zu vermindern. Typische Sanierungsmaßnahmen sind zum Beispiel die Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Modernisierung von Heizungs- und Lüftungsanlagen. In vielen Fällen werden auch erneuerbare Energien einbezogen.

Bei einer energetischen Gebäudesanierung wird das Gebäude als Ganzes betrachtet, um Bauschäden zu vermeiden und einen bestmöglichen Kosten-Nutzen-Effekt zu erzielen. Eine vernünftige Betrachtung setzt die Berücksichtigung vieler Aspekte voraus. Mögliche Sanierungsmaßnahmen betreffen die Außenwanddämmung, die Dachdämmung und die Dämmung der Keller-Außenwände sowie die Sanierung von Fenstern und Türen. Im Innenbereich ist bei Bedarf die Dämmung von Geschossdecken oder die Kellerdeckendämmung eine Maßnahme. Im Bereich der Anlagentechnik sind mögliche Schritte die Heizungssanierung, die Solarthermie und die kontrollierte Wohnraumlüftung.

Die energetische Gebäudesanierung ist das Herzstück der Maßnahmen der Bundesregierung zur Energieeinsparung. Sie hat hierfür Mittel zur Verfügung gestellt und verschiedene KfW-Förderprogramme aufgelegt. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für energetische Sanierungen sowohl Zuschüsse als auch zinsverbilligte Darlehen.

In der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind die energetischen Anforderungen an Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden, festgelegt. Ihre Vorgaben beziehen sich neben der Heizungs- und Klimatechnik vor allem auf den Wärmedämmstandard des Gebäudes. Die erste Energieeinsparverordnung (EnEV) trat 2002 in Kraft und ist seither mehrfach überarbeitet worden. Die EnEV 2014 sagt aus, dass sich die Neubau-Anforderungen ab 2016 erhöhen.

 

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