Barrierefreies Bauen

Barrierefrei Bauen bedeutet, bauliche Anlagen wie Wohnungen, Gebäude und öffentliche Orte so zu erstellen, dass sie von allen Menschen ohne fremde Hilfe und ohne jegliche Einschränkung genutzt werden können.

Das Barrierefreies Bauen oder eine entsprechende Wohnraumanpassung bringt einen Komfort, der von jüngeren Menschen geschätzt wird und für ältere Menschen oder Personen mit körperlichen Einschränkungen unverzichtbar ist.

Für Wohnungen, Gebäude mit Wohnungen und deren Außenanlagen sind bestimmte Normen festgelegt worden. Sie zeigen Planern und Bauunternehmen Mindeststandards auf, die individuell an der Wohnsituation ausgerichtet werden. Im privaten Bereich sind solche Standards als Empfehlungen zu verstehen, wohingegen im öffentlichen Bereich besondere Vorschriften gelten, um diesen uneingeschränkt zugänglich zu machen. Die rechtlichen Grundlagen des barrierefreien Bauens sind, wie das Baurecht insgesamt, vor allem Sache der Länder.

Nach der Landesbauordnung für Schleswig-Holstein muss beispielsweise in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen eine bestimmte Zahl barrierefrei erreichbarer Wohnungen vorhanden sein. In diesen Wohnungen gelten weitere Vorschriften.

Zur barrierefreien Wohnung gehören beispielsweise ausreichende ebene Bewegungsflächen ohne Schwellen, Hilfsmittel zur Benutzung einer Badewanne oder ebenerdige Duschen mit Bodeneinlauf. Zwei Beispiele auch für den privaten Umbau: Vor den Türen ist ¬eine Bewegungsfläche von 1,20 x 1,20 m zu berücksichtigen, für Rollstuhlfahrer von 1,50 x 1,50 m; im Raum selbst sind diese Flächen ebenfalls notwendig, um beispielsweise vom Rollstuhl in die Sitzgelegenheit zu wechseln. Bei Türen achten Planer auf Größe, Öffnungsrichtung und -winkel. Türen sollten eine Mindestbreite von 90 cm haben und in den größeren Raum aufschlagen oder bei Platzmangel durch Schiebetüren ersetzt werden.

 

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